Förderung
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Deutschland

BMUV-Umweltinnovationsprogramm

Gefördert werden innovative Pilotvorhaben in großtechnischem Maßstab, die erstmalig fortschrittliche technologische Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklichen. Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an KMU.

Was wird gefördert?

Gefördert werden modellhafte Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelas-
tungen in den folgenden Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  •  Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

Die ausschließliche Herstellung umweltfreundlicher Produkte ist zukünftig nur förderfähig, wenn das Herstellungsverfahren an sich innovativ und umweltentlastend ist. Darüber hinaus sind bei diesem Förderprogramm künftig die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu berücksichtigen, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen definieren. Des Weiteren muss das Vorhaben die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

 

Wer kann mitmachen?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände, die auf Basis des Zweckverbandsgesetzes beziehungsweise den entsprechenden Landesgesetzen zur kommunalen Zusammenarbeit der jeweiligen Bundesländer gegründet wurden
  • Sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

Anmerkung: Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung

Die zu fördernden Anlagen und Verfahren dürfen in der Branche des Antragstellers bisher in Deutschland sowie im Ausland durch den Antragsteller oder mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen noch nicht zur Anwendung gekommen sein (Erstmaligkeit). Die Anwendung muss innerhalb der Branche des Antragstellers oder auf andere Branchen übertragbar sein.

Verfahren

1. Einreichung einer Projektskizze zur Bewertung  der Projektidee (Hinweise siehe www.kfw.de/230)
2. Beantragung der Förderung

  • Für Investitionzuschuss: Antrag direkt bei KfW
  • Für Kredite: Antrag an Finanzierungspartner

HINWEIS: Mit dem Vorhaben darf unabhängig von der Art der Förderung nicht vor der Förderzusage begonnen werden.

Detaillierte Informationen zur Beantragung des Förderung sowie die Antragsformulare finden Sie hier.

Art und Form der Zuwendung

Die Förderung wird gewährt entweder als

  • Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits (Kredit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten ohne Höchstbetrag) oder als
  • Investitionszuschuss (in der Regel bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten bei KMU und bis zu 20 Prozent bei großen Unternehmen)

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Tags
  • Investition
  • KMU