Förderung
Gruppe Menschen in einem Raum im Gespräach
Baden-Württemberg

Junge Innovatoren

Das Förderprogramm „Junge Innovatoren“ unterstützt junge wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Akademien dabei, sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von innovativen Produkten oder Geschäftsmodellen selbständig zu machen. Förderwürdig sind die Vorbereitungen auf Unternehmensgründungen, bei denen es um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geht, die auf Erfindungen von Existenzgründern und -gründerinnen, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die in der Obhut der Hochschule oder Forschungseinrichtung in Baden-Württemberg erfolgende gezielte Vorbereitung darauf. 

  • Anstellung der Gründerin oder des Gründers bei der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung für ein Jahr im Umfang einer halben Stelle im TV-L bis max. Stufe 13-3
  • Sachmittel- und Investitionsausgabenförderung (die angeschafften Gegenstände gehören zum Eigentum der Hochschule oder Forschungseinrichtung)
  • Möglichkeit zur kostenfreien/kostenlosen Nutzung der Ressourcen der Hochschule bzw. der Forschungseinrichtung
  • Betriebswirtschaftliche Weiterbildung durch Gruppen- oder Einzelcoaching

Wer kann mitmachen?

Die Zielgruppe des Programms „Junge Innovatoren“ sind junge wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Absolventen und Absolventinnen, die ihre Tätigkeit bzw. ihr Studium an der Hochschule nicht länger als 36 Monate vor dem Ablauf der Abgabefrist für die Förderanträge unterbrochen bzw. abgeschlossen haben.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Antragsberechtigt sind staatlichen Hochschulen (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie die Duale Hochschule Baden-Württemberg) und staatlich anerkannten Hochschulen
  • Akademien: Film-und die Popakademie und die Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg
  • gemeinnützige außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Verfahren

Die eingereichten Förderanträge werden in einem zweistufigen Begutachtungsverfahren durch ein vom MWK eingesetztes, unabhängiges Gutachtergremium geprüft.

Art und Form der Zuwendung

  • Anstellung der Gründerin oder des Gründers bei der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung für ein Jahr im Umfang einer halben Stelle im TV-L bis max. Stufe 13-3
  • Sachmittel- und Investitionsausgabenförderung (die angeschafften Gegenstände gehören zum Eigentum der Hochschule oder Forschungseinrichtung)
  • Möglichkeit zur kostenfreien/kostenlosen Nutzung der Ressourcen der Hochschule bzw. der Forschungseinrichtung
  • Betriebswirtschaftliche Weiterbildung durch Gruppen- oder Einzelcoaching
Tags
  • Umsetzung (nicht investiv)
  • ,
  • Forschung und Entwicklung
  • Start-up