Förderung
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Deutschland

KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/­prozesse

Die KfW fördert im Rahmen des KfW Energieeffizienzprogrammes Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden Neuinvestitionen sowie Modernisierungen.

Was wird gefördert?

  • Investitionsmaßnahmen
  • Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 Prozent führen, gemessen am Durchschnitts­verbrauch der letzten 3 Jahre
  • Neuinvestition (Endenergieeinsparung gegenüber Branchendurchschnitt maßgeblich)

Maßnahmen können in den folgenden Bereichen durchgeführt werden:

  • Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
  • Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe/Pumpen
  • Prozesswärme
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung/ Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
  • Mess-, Regel-und Steuerungstechnik
  • Informations-und Kommunikationstechnik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Wer kann mitmachen?

Für Vorhaben in Deutschland:

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden (Sitz in Deutschland oder im Ausland)
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen erbringen
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler (Sitz in Deutschland oder im Ausland)

Für Vorhaben im Ausland:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland
  • auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Verfahren

  1. Empfehlung: Beratung durch Experten für Energieeffizienz
  2. Finanzierungspartner finden, der den Kredit beantragt

Bei Fragen zur Beratungsanfrage an einen Finanzierungspartner wenden Sie sich telefonisch an

  •   0800 539 9002 für Privatpersonen
  •   0800 539 9001 für Unternehmen

 3. Kredit Antrag, Prüfung und Abschluss

Detaillierte Informationen zum Antragsablauf finden Sie hier.
 

Art und Form der Zuwendung

  • Gewährt wird ein maximaler Kreditbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben (kann überschritten werden, sofern besondere Förderfähigkeit)
  • 100 Prozent der förderfähigen Kosten werden finanziert (inkl. Mehrwertsteuer möglich)
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags
  • Es stehen Laufzeitvarianten von bis zu 5-20 Jahren zur Verfügung
  • Ein individueller Zinssatz wird durch die Bank ermittelt. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
  • Art und Höhe der Sicherheiten wird mit der Bank vereinbart
Tags
  • Investition
  • KMU