Förderung
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Baden-Württemberg

Kombi-Darlehen Mittelstand

Im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert Baden-Württemberg Neubau- und Sanierungsvorhaben von effizienten Nichtwohngebäuden.

Was wird gefördert?

Wird das Vorhaben bereits in einem der beiden folgenden Programme gefördert, kann die BEG-Förderung als Kredit oder als direkter Zuschuss gewährt werden:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)

Gefördert werden folgende Investitionen:

  • Errichtung (Neubau) oder Ersterwerb von Nichtwohngebäuden mit gewissen Energiestandards nach der BEG-NWG-Förderung
  • Umfassende Sanierungen zur Erreichung gewisser Energiestandards nach der BEG-NWG-Förderung
  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heiztechnik, Heizungsoptimierung)

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt als Träger der Investitionsmaßnahmen sind gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, sofern die Investitionen mit der BEG-Förderung gefördert werden.

Gefördert werden:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition
  • Größere mittelständische Unternehmen (GU), die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet

Den zusätzlichen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) für das Kombi-Darlehen Mittelstand erhalten nur KMUs.

Verfahren

Der Förderantrag wird bei der Hausbank gestellt. Diese leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Kombi-Darlehen Mittelstand, das die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.

Art und Form der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten für bestimmte Vorhaben zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der L-Bank. Der Tilgungszuschuss (Klimaprämie) ist festgelegt als Prozentsatz der förderfähigen energetischen Kosten, die für die BEG-Förderung nachgewiesen werden. Für die Berechnung der Klimaprämie können maximal energetische Kosten in Höhe des Darlehensbetrags berücksichtigt werden.

  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der BEG-Förderung
  • Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro
  • Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 25 Mio. Euro

Die Darlehen werden zu 100 Prozent ausbezahlt, es gibt verschiedene Laufzeitvarianten.

Tags
  • Investition
  • KMU