Förderung
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Deutschland

Natürlich.Digital.Nachhaltig

Ziel der Förderung ist die Entwicklung nachhaltiger Produkte in den Bereichen Wasserwirtschaft, Landmanagement, Geotechnologie, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft durch die Verknüpfung digitaler Technologien mit Umwelttechnologien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, in denen Experten für Umwelttechnik und Experten für Informations- und Kommunikationstechnik zusammenwirken. Völlig neuartige Ansätze sind besonders erwünscht.

Daten intelligent nutzen

Die Nutzung großer Datenmengen von der Erfassung bis zur Auswertung ist Grundlage vieler digitaler Lösungen. Daraus ergeben sich zahlreiche Anwendungsfelder wie Big-Data-Ansätze, Predictive Maintenance.

  • Nutzung von Umwelt- und Erdbeobachtungsdaten zum optimierten Einsatz von Umwelttechnologien,
  • Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten mittels innovativer Sensorik
  • Verarbeitung vorhandener Datenbestände von Kommunen, Behörden und Unternehmen für Umweltschutzanwendungen,

Systeme vernetzen

Die intelligente Regelung von Systemen, z. B. in cyberphysischen Systemen oder die smarte Steuerung von Stoffströmen. Zugleich entsteht ein Bedarf danach, Transaktionen nachvollziehbar und sicher zu machen.

Mögliche Forschungs- und Entwicklungsrichtungen sind:

  • unternehmensübergreifender Datenaustausch und gemeinsame Steuerungsinstrumente zur Optimierung von Ressourcen- und Energieeffizienz entlang der Wertschöpfungsnetze
  • Einsatz digitaler Zwillinge zur Nachverfolgung und Steuerung von Materialflüssen in der Kreislaufwirtschaft oder zur optimierten Steuerung in der Wasserwirtschaft

Autonome Systeme schaffen

Autonome Systeme handeln selbstständig und können Menschen in zahlreichen Kontexten unterstützen.

  • intelligente Systeme zur Erfassung, Zuordnung und Nachverfolgung von Material- und Stoffströmen in der Kreislaufwirtschaft,
  • autonome Systeme zur Inspektion und Wartung von Anlagen und Infrastrukturen (z. B. Kanalnetze, Recyclinganlagen),
  • KI-Systeme zur intelligenten Steuerung von Umwelttechnologien in komplexen Umfeldern mit schwankenden Umgebungsbedingungen wie die Zusammensetzung von Abwasserströmen,
  • KI-Systeme zur Erfassung, Mustererkennung und Nachverfolgung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen.

Digitale Interaktionen

Die Entwicklung und Anwendung ressourcenschonender Umwelttechnologien erfordert es, auch die An- und Einbindung von Menschen mit zu bedenken. Beispielhaft sind Benutzerschnittstellen, die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden.

  • Fernwartung und -steuerung von Anlagen in der Recycling-, Abfall- oder Wasserwirtschaft,
  • neue digitale Geschäftsmodelle für den Einsatz und Betrieb von Umwelttechnologien,
  • Nutzung digitaler Zwillinge oder von Ansätzen der erweiterten und virtuellen Realität in der Prozesstechnik oder in Schulung und Weiterbildung.

Wissenschaftliches Querschnittsprojekt

Die Fördermaßnahme soll durch ein wissenschaftliches Querschnittsprojekt begleitet werden.

  • Vernetzung und Unterstützung der Verbundpartner durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Fach-Workshops,
  • Transfer der Ergebnisse für unterschiedliche Zielgruppen

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Laufzeit der Forschungs- und Entwicklungsprojekte beträgt in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen drei Jahre.

Es können Kurzprojekte mit einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten gefördert werden. Ziel dieser Kurzprojekte ist die Ausarbeitung eines Konzeptes und das Gewinnen von Partnern. Für die Kurzprojekte sind kreative Ideen und ungewöhnliche Ansätze erwünscht.

Verfahren

Zweistufiges Antragsverfahren (Einzelheiten bitte dem Förderaufruf entnehmen)

Art und Form der Zuwendung

Unternehmen erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 50 %

Hochschulen und Forschungseinrichtung in Höhe von 100 %

Kurzprojekte

Für Kurzprojekte können Zuwendungen für projektbezogenen Personal-  und Sachaufwand oder Aufträge bis auf maximal 50.000 Euro pro Forschungsprojekt beantragen.

Für KMU sind die projektbezogenen Kosten als Sonderregelung in dieser Förderbekanntmachung individuell bis zu 100 % (De-minimis) bis maximal 50.000 Euro förderfähig.