Förderung
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Deutschland

KfW-Umweltprogramm

Das KfW-Umweltprogramm fördert die zinsgünstige Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umsetzen, zum Beispiel Schutz vor Starkregen oder Hitzbelastungen
  • Maßnahmen zum eneffizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy"), darunter fallen Ressourceneffizienz/Materialeinsparung, Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung, Abwasservermeidung, Abwasserbehandlung  und Frischwassereinsparung.
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz/Klimaschutz
  • Technische Klimaschutzmaßnahmen
  • Umweltfreundlicher Verkehr an Land und auf dem Wasser
  • Sonstige Umweltschutzmaßnahmen (z. B. Boden- und Grundwasserschutz und Deponiesanierung)

Wer kann mitmachen?

Für Vorhaben in Deutschland sind Antragssteller mit Sitz in Deutschland oder im Ausland antragsberechtigt:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen

Für Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

  •  Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Bei Vorhaben im Ausland müssen die gesetzlich geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Standards des Investitionslandes erfüllt werden.

Verfahren

1. Die Beantragung des Kredits erfolgt durch die Kontaktierung eines Finanzpartners. 2. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt gemeinsam mit dem Kreditantrag durch den Finanzierungspartner.

Detaillierte Informationen zur Beantragung des Kredits sowie die Antragsformulare finden Sie hier. Bei Fragen zur Beratungsanfrage an einen Finanzierungspartner wenden Sie sich telefonisch an

  •    0800 539 9002 für Privatpersonen
  •    0800 539 9001 für Unternehmen

Art und Form der Zuwendung

  • Der Kreditbetrag liegt bei maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben (Überschreitung in besonderen Fällen möglich).
  • 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten können mitfinanziert werden (inkl. Mehrwertsteuer möglich).
  • Es stehen Laufzeitvarianten bis zu 5, 10, 20 Jahren zu Verfügung.
  • Ein individueller Zinssatz wird durch die Bank ermittelt.
  • Bis zu 60 Prozent Tilgungszuschuss für "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen"
Tags
  • Investition
  • Großunternehmen
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  • KMU